Beschreibung
Dies ist kein Tabakprodukt, es ist rohtabak. Dies ist ein landwirtschaftliches Produkt! Getrocknetes 100% natürliches Tabakblatt. Das Produkt besitzt ein von Agenţia Naţională pentru Siguranţa Alimentelor erteiltes Zertifikat Pflanzengesundheitszeugnis. Die Anbauart dieses Tabakblattes gehört zu einer der bekanntesten auf dem Markt und ist von hoher Qualität. Sie besitzt einen perfekten Geschmack und einzigartiges Aroma. Sie wird zu einer Gruppe vom leichten Tabak eingeordnet, wegen seiner gold-orangen Farbe, die während des Trocknungsprozesses gewonnen wurde.
Die von ITC-Tobacco angebotenen Tabakblätter charakterisieren sich durch höchste Qualität dank einer entsprechenden Sortierung der Ernte. Aufgrund ihrer Verwendung unterliegen die Tabakblätter keinen Produktions- und Verarbeitungsprozessen im Unterschied zu dem Zigarettentabak, dadurch, wenn Sie die Tabakblätter von ITC-Tobacco kaufen, haben Sie eine merkliche Garantie höchster Qualität des Produktes, das ein unverarbeitetes natürliches Tabakblatt ist.
Die Tabakblätter werden schrittweise, entsprechend ihrer Reifung geerntet. Ein Merkmal der Reife von Tabakblättern, die schon für Ernte bestimmt sind, ist Knicken des Blattes vom Stängel unter einem großen Winkel. Sein scharfes Ende vergilbt und knickt nach unten. Außerdem wird die Oberfläche klebrig und faltig sein und der Blattstiel kann einfach vom Stiel abgebrochen werden.
Rechtzeitige Ernte der Felder beeinflusst die Qualität des Produktes. Die gepflückten Tabakblätter werden auf spezielle Trage gelegt, mit Hilfe derer die Blätter an entsprechende Räume zugestellt werden. Hier werden die Tabakblätter zu Schnurren aufgezogen, um sie auszutrocknen.
In ITC-Tobacco sorgen wir dafür, dass die Blätter in jeder Wachstumsphase sorgfältig geprüft werden, damit unser Produkt direkt nach der Trocknung angeboten ist und in dieser Form, in der es gesammelt wurde. Es wird keinen weiteren Verarbeitungsprozessen unterzogen
Rechtliches
Der Rohtabak ist kein Tabakerzeugnis. Tabakblätter oder Rohtabak gelten im steuerlichen Sinn nicht als Tabakwaren sondern als Agrarerzeugnis und müssen daher nicht mit der Tabaksteuer belegt werden.
Erst wenn Sie diese zum Zigarettentabak/Tabakwaren schneiden oder verarbeiten wird aus dem Agrarprodukt Tabakware die Sie versteuern müssen.
Bitte beachten Sie das Tabaksteuergesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/BJNR187010009.html#BJNR187010009BJNG000100000